Mitgliedsverbände

Der Kreisjugendring Emsland ist der Zusammenschluss von Jugendverbänden, Jugendringen, Jugendinitiativen und sonstigen Formen organisierter Jugendarbeit, soweit sie auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- Jugendhilfegesetzes) tätig sind und der Satzung des Kreisjugendrings entsprechen.

Der ausgefüllte KJR Mitgliedsantrag kann bei Interesse an den Vorstand des Kreisjugenrings geschickt werden.


Folgende Jugendverbände, Jugendringe, Jugendinitiativen und sonstigen Formen organisierter Jugendarbeit sind bereits Mitglieder des Kreisjugendrings:

 

Jugendzentren im Emsland: