Kinder vor Gewalt schützen

 

Informationsveranstaltung zu gesetzlichen Vereinbarungen – Bedeutung für Jugendarbeit

April 2014. In den vergangenen Wochen hatte der Landkreis Emsland die Verbände und Vereine angeschrieben, um Regelungen nach dem Bundeskinderschutzgesetz zu vereinbaren. Dieses Gesetz verpflichtet den Landkreis Emsland als Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, Vereinbarungen mit Trägern zu schließen, um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt zu schützen. Was dies konkret für die Vereine und Verbände in der Jugendarbeit bedeutet, soll kreisweit in Informationsveranstaltungen erläutert werden, die in Papenburg, Sögel, Meppen und Lingen stattfinden.

Welcher Träger muss eine Vereinbarung schließen? Welchen Inhalt haben die Vereinbarungen? Von wem müssen erweiterte Führungszeugnisse eingereicht werden? Was ist beim Datenschutz zu beachten? Welche Konsequenzen folgen, wenn die Vereinbarungen nicht unterschrieben werden? Dies sind einige der Fragen, auf die die vier Veranstaltungen eine Antwort geben sollen.

Gemeinsam mit dem Kreisjugendring Emsland sowie der Stadt Lingen lädt der Landkreis Emsland am Dienstag, 6. Mai, um 19 Uhr ins Forum der Berufsbildenden Schulen in Papenburg – Gewerbliche und Kaufmännische Fachrichtungen -, Fahnenweg 31 bis 39, ein. Am Donnerstag, 8. Mai, um 19 Uhr findet die Informationsveranstaltung im Rathaus der Stadt Lingen, Elisabethstraße 14 bis 16, statt. Die beiden weiteren Termine am Dienstag, 13. Mai, um 19 Uhr im Kreishaus I in Meppen, Ordeniederung 1, und am Donnerstag, 22. Mai, um 19 Uhr in der Aula des Hümmling-Gymnasiums in Sögel, Schlaunallee 10, bilden den Abschluss.

Die Vereinbarungen nach dem Bundeskinderschutzgesetz legen Standards für die Kinder- und Jugendarbeit fest, die den Kinder- und Jugendschutz sicherstellen sollen. Inhalt der Vereinbarung ist auch, dass zukünftig neben Hauptamtlichen auch Ehren- oder Nebenamtliche in der Jugendarbeit in einigen Bereichen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.

Die Teilnahme an den Terminen ist kostenlos. Um eine Anmeldung wird jedoch gebeten unter der E-Mail-Adresse jugend@emsland.de oder unter der Telefonnummer 05931/442463.

 

Links:

Vereinbarung § 8a und § 72a SGB VIII

Vereinbarung § 72a SGB VIII

Anlage 2a – Wann muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingesehen werden

Anlage 3 – Hinweise zum Datenschutz bei der Speicherung der Daten von ehren- und nebenamtlich Mitarbeitenden

Anlage 3a – Dokumentation der Einsichtnahme

Anlage 3b – Bescheinigung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

Anlage 3c – Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis

Anlage 4 – Beispiel einer Verhaltensrichtlinie

Ehrenkodex_DRK

Straftaten-nach-§72a-Abs.-1-SGBVIII

 

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